in anbetracht der anstehenden jahreszeit und der offenbar allzu großen verlockung die bezahlte und damit zwingend zu nutzende nebelschlussleuchte einzuschalten eine kleine erinnerung an die fahrschule:
die nebelschlussleuchte darf (nicht kann) nur eingeschaltet werden, wenn die sichtweite unter 50m beträgt. für alle, die mit abstandsabschätzungen schwierigkeiten haben (und dass sind augenscheinlich eine ganze menge), 50m stehen diese komischen schwarz-weissen pöle am autobahn strassenrand auseinander. noch einfacher ausgedrückt, wenn sie 2 oder mehr davon sehen können, sind es mehr als 50m sichtweite, also nebelschlussleuchte aus!
und nur noch mal zur erinnerung: wenn man unter 50m sichtweite wegen nebel hat, dann darf man auch nur noch max 50km/h fahren! (§3). also wenn sie das nächste mal die verflixte lampe anmachen, dann auch runter vom gas. wenn sie das gefühl haben 50 auf der autobahn sind dann doch ein bischen sehr langsam, dann kurzen blick auf die schwarzweissen dinger am rand und lampe wieder aus.
danke!
die nebelschlussleuchte darf (nicht kann) nur eingeschaltet werden, wenn die sichtweite unter 50m beträgt. für alle, die mit abstandsabschätzungen schwierigkeiten haben (und dass sind augenscheinlich eine ganze menge), 50m stehen diese komischen schwarz-weissen pöle am autobahn strassenrand auseinander. noch einfacher ausgedrückt, wenn sie 2 oder mehr davon sehen können, sind es mehr als 50m sichtweite, also nebelschlussleuchte aus!
und nur noch mal zur erinnerung: wenn man unter 50m sichtweite wegen nebel hat, dann darf man auch nur noch max 50km/h fahren! (§3). also wenn sie das nächste mal die verflixte lampe anmachen, dann auch runter vom gas. wenn sie das gefühl haben 50 auf der autobahn sind dann doch ein bischen sehr langsam, dann kurzen blick auf die schwarzweissen dinger am rand und lampe wieder aus.
danke!
kenzaburo | 18. October 10 | Topic dinge die mich tierisch aufregen | 0 Kommentare
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