In der städtischen Bade- und Bootverordnung ist Wellenreiten nicht geregelt. Man könne den Sport jedoch als "zulässigen Gemeingebrauch eines Gewässers" ansehen, erklärte schon im vorigen Jahr Kreisverwaltungsreferent Wilfried Blume-Beyerle. Das Referat für Gesundheit und Umwelt will noch in diesem Jahr ein Modell für erlaubtes Surfen vorlegen. Allerdings müsse gesichert sein, dass im Fall eines Unfalls weder die Stadt noch der Staat haften müssen.

Die Rechtsverhältnisse um den Eisbach sind kompliziert. Dem Freistaat Bayern gehört der Grund, die Verantwortung für das Wasser trägt die Stadt.

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